Quellenbesteuerte - Vorsicht vor unabsichtlicher Steuerhinterziehung
Aufgrund der 2021 in Kraft gesetzten Änderungen müssen Quellenbesteuerte mit einem Bruttoeinkommen unter CHF 120'000.00 selbständig überprüfen, ob sie allenfalls eine Steuererklärung einreichen müssen.
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