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Als MWST-pflichtige Vermieter oder beauftragte Liegenschaftsverwaltung stellt sich in der Praxis oft die Frage, ob die Parkplatzvermietung der MWST unterliegt.
Eine falsche MWST-Qualifikation kann zu empfindlichen Nachbelastungen führen und sollte daher sorgfältig überprüft werden.
erschienen in: MWST Newsletter 03/2022 WEKA Business Media AG
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