Zinssätze ESTV 2022 - Vorschüsse oder Darlehen

Grundsätze

Die ESTV hat die grundsätzlich ohne Nachweis akzeptierten Zinssätze 2022 für Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehende Dritte in Schweizer Franken und Fremdwährung publiziert.

Wichtig ist diese Publikation, weil unverzinsliche, zu tief oder zu hoch verzinste Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehende Dritte zu negativen steuerlichen Konsequenzen bei Darlehensgeber und -Nehmer führen können.

Die Zinssätze gelten nicht nur für die direkte Bundessteuer sondern werden grundsätzlich auch von den kantonalen Steuerverwaltungen für die Kantons- und Gemeindesteuern akzeptiert.

Die publizierten Angaben sind jedoch nicht in allen Fällen bindend. Steuerpflichtige Personen können im Falle von höheren Zinsen den Nachweis mittels Drittvergleich (at arm's length) erbringen.

Die publizierten Rundschreiben für Darlehen in CHF und Fremdwährung finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/fachinformationen/rundschreiben.html

"Sicherer Hafen" Zinssätze (safe haven)

In vielen Unternehmen werden an Beteiligte oder Nahestehende (Familienmitglieder der InhaberIn) Darlehen gewährt, die häufig ungenügend verzinst sind - mit entsprechenden Aufrechnungen und negativen Steuerfolgen im Veranlagungsprozess. Es empfiehlt sich daher, sich an den publizierten Zinssätzen zu orientieren, damit die verbuchten Zinsen ohne Nachweis akzeptiert werden (safe haven):

Für Vorschüsse an Beteiligte oder nahe stehende Dritte (in CHF)
Zinssatz mindestens:
1.1 aus Eigenkapital finanziert und wenn kein Fremdkapital verzinst werden muss: ¼ %
1.2 aus Fremdkapital finanziert: siehe Berechnungsformel im Rundschreiben

Für Vorschüsse von Beteiligten oder nahe stehenden Dritten (in CHF)
2.2 Betriebskredite
a) bis CHF 1 Mio.
–bei Handels- und Fabrikationsunternehmen 3%
–bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften 2 ½%

b) ab CHF 1 Mio.
–bei Handels- und Fabrikationsunternehmen 1%
–bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften ¾%

Berechnungsbeispiel Betriebskredit Handelsunternehmen:

Das Handelsunternehmen X AG gewährt der Schwestergesellschaft Y AG einen Betriebskredit von CHF 2 Mio. Zu welchem Zinssatz kann das Darlehen ohne weiteren Nachweis gewährt werden? Wenn Ihre Antwort 1% gelautet hätte, wären Sie in die Falle getappt.

Bei der Berechnung des ohne Nachweis erlaubten Zinssatzes wird die erste Mio. zu 3% verzinst und die zweite Mio. zu 1%, was zu einem gemischt/gewichteten Zinssatz für das gesamte Darlehen führt:

1 Mio x 3% p.a. = 30'000
1 Mio x 1% p.a. = 10'000
2 Mio = 40'000 --> 2% Zinssatz

Fazit:

Um unnötige Gewinn-, Einkommens- und Verrechnungssteuerfolgen zu vermeiden, empfiehlt sich bei einer ungeklärten oder zu "grosszügigen" Zinssituation die Anlehnung an die publizierten Zinssätze der ESTV.

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